Abfall-, Laubsäcke und Banderolen vom SBAZV
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Allgemeine Informationen
Abfall-, Laubsäcke und Banderolen vom Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Baruth/Mark. Die Wertcoupons für Erholungsgrundstücke können ebenfalls gegen die entsprechend Anzahl von Abfallsäcken kostenlos eingetauscht werden.
Abfallsäcke zur Entsorgung von Restabfällen
Diese Säcke sind speziell vom SBAZV zugelassen. Sie können sie z. B. bei Feiern oder Renovierungen verwenden – immer wenn mehr Abfälle als üblich anfallen.
Restabfälle
Das gehört dazu:
- Aschen, Zigarettenreste, Kerzenreste
- Büromaterialien, wie Zettelboxen, Disketten, Stifte usw.
- defekte Glühbirnen (keine Energiesparlampen)
- Fax-, Kohle-, Pergament- und verschmutztes Papier
- Hygienepapier, wie Papiertücher, Küchenpapier usw.
- Geschirr, Porzellan, Steingut, Keramik
- gekochte Essensreste, Knochen, Gräten
- Gummiartikel, wie Handschuhe, Stiefel, Schaumgummi
- kleinere Haushaltsgegenstände
- Küchenabfälle, falls nicht kompostiert wird
- Lederartikel, wie Schuhe, Taschen, Handschuhe
- Renovierungsmüll, wie Tapetenreste
- Spiegelglas, Flachglas
- Staubsaugerbeutel, Kehricht, verschmutzte Folien
- Textilien, Lumpen, Putzlappen
- Plastikgegenstände (keine Verpackungen), wie Eimer, Schüsseln, Spielzeug usw.
- Video- und Musikkassetten, CDs, DVDs, Filme, Fotos
- Zahnbürsten (ohne Batterie oder Akku)
Das gehört nicht dazu:
- Schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Reste von Farben und Lacken, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren -> Schadstoffmobil, Recyclinghof
- Batterien, Akkus -> Schadstoffmobil, Recyclinghof, Rückgabe beim Handel
- Elektrogeräte (z. B. Föne, Rasierapparate) -> Schadstoffmobil, Recyclinghof, Rückgabe beim Handel
Laubsäcke und Banderolen zur Entsorgung von Grünabfällen
Grünabfälle können von März bis Dezember über Laubsäcke des SBAZV und Gehölzschnitt über Banderolen für Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden. Dazu sind nur die vom SBAZV zugelassenen Laubsäcke und Banderolen zu verwenden, die Sie hier erhalten. Die Abholung erfolgt von März bis November in einem vier- bzw. zweiwöchentlichen Rhythmus direkt vor Ihrem Grundstück.
Grünabfälle:
Das gehört dazu:
- Rasen-, Baum- und Strauchschnitt
- Unkraut
- Äste, Baumstubben
- Laub, Tannennadeln und Zapfen
- Balkonpflanzen
- Schnittblumen
Das gehört nicht dazu:
- Fleisch, gekochte Speisereste, Gräten, Knochen -> Restabfallbehälter
Gebühren
- Abfallsack: 3,00 €
- Laubsack: 2,00 €
- Banderole: 2,00 €