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Führungszeugnis

Ansprechpartner

Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark

Allgemeine Informationen

 

Mit einem Führungszeugnis wird Personen ab 14 Jahren auf Antrag vom Bundesamt für Justiz in Bonn Auskunft über evtl. Vorstrafen erteilt.

 

Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, handelt es sich um ein privates Führungszeugnis, sog. Belegart N, das der betreffenden Person übersandt wird.

 

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, sog. Belegart O.

 

In diesem Fall ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie der Verwendungszweck anzugeben, da das Führungszeugnis direkt der zuständigen Behörde übersandt wird.

 

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind bzw. werden wollen (z. B. in Schulen oder Sportvereinen).

 

Ein europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

 

Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine andere Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als „behördlicher“ Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Die Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
Auch im Vertretungsfall wird das Führungszeugnis immer an die Person, für die der Antrag gestellt wird, bzw. an eine Behörde geschickt.


Das Führungszeugnis kann persönlich beim Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz unter Nutzung des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

Für die Beantragung muss man mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Baruth/Mark gemeldet sein.


Rechtsgrundlagen

 

§ 30 Bundeszentralregistergesetz

 


Notwendige Unterlagen

 

Bei persönlicher Antragsstellung:
- gültiges Ausweisdokument

Bei persönlicher Antragsstellung durch einen gesetzlichen Vertreter:
- gültiges Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
- Nachweis der Berechtigung zur Vertretung (z. B. gerichtlicher Betreuungsbeschluss)

Bei Online-Beantragung siehe https://www.fuehrungszeugnis.bund.de


Haben Sie Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz unter folgender Telefonnummer:

Telefon: 0228 99 410-5550
E-Mail:
registerauskunft-online@bfj.bund.de

 


Bearbeitungsdauer

4 bis 7 Tage beim Bundesamt für Justiz

Gebühren

 

Die Gebühren betragen 13,00 EUR,

für das europäische Führungszeugnis 17,00 EUR.
 

 

 

 

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