Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Frau Sehmisch
Raum: 8.3 / EG / rechts / rechte Seite
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
(033704) 972-14
(033704) 972-29
Allgemeine Informationen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau (sog. 1. Förderweg). Die Entscheidung zum Antrag auf Erteilung von WBS erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen. Das Bruttoeinkommen wird bereinigt, die entsprechenden Informationen können Sie den Antragsunterlagen beigefügten "Erläuterungen zu den Einkommenserklärungen" entnehmen. Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach dem WoFG:
- für einen Einpersonenhaushalt 12.000 EUR
- für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 EUR
- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 EUR
- sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des Einkommenssteuergesetzes § 32, erhöht sich die vorgenannte Einkommensgrenze um weitere 500 EUR je Kind.
Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen familien- oder haushaltsangehörig sein. Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden. Allgemeine Hinweise Im Land Brandenburg werden für alle geförderten Mietwohnungen nachfolgende Wohnungsgrößen bestimmt, für Haushalte mit:
- 1 Person bis zu 50,00 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume
- 2 Personen bis zu 65,00 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume
- 3 Personen bis zu 80,00 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume
- 4 Personen bis zu 90,00 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 10,00 qm oder einen Wohnraum. Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erhalten Sie im Bürgerbüro sowie bei der Wohnungsverwaltung der Stadt Baruth/Mark. Sprechzeiten: Bürgerbüro: Montag - Mitwoch: 7.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.30 Uhr Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr Wohnungsverwaltung: Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (VV-WoFGWoBindG)
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren (GebOWohn)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg.)
Notwendige Unterlagen
Beispielsweise:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen
- BAföG-Bescheid/ Studienbescheinigung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Aktueller Rentenbescheid
- Erziehungsgeldnachweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis bei freiwilliger Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung
Für Selbständige:
- Nachweis Steuerberater oder letzter Steuerbescheid
- Versicherungspolicen (Kranken-, Pflege-, Renten- oder Lebensversicherungen)
Nachweise über Besonderheiten:
- Mutterpass
- Eheschließungsurkunde, wenn die Ehe nicht älter als 5 Jahre ist
- Nachweise über Trennung
- Pflegebedürftigkeit
- Betreuung
Bearbeitungsdauer
1 - 2 WochenGebühren
Die Gebühr beträgt 15,00 €