Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)

Ansprechpartner

Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark

Frau Sehmisch
Raum: 8.3 / EG / rechts / rechte Seite
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Telefon (033704) 972-14
Telefax (033704) 972-29


Allgemeine Informationen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau (sog. 1. Förderweg). Die Entscheidung zum Antrag auf Erteilung von WBS erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen. Das Bruttoeinkommen wird bereinigt, die entsprechenden Informationen können Sie den Antragsunterlagen beigefügten "Erläuterungen zu den Einkommenserklärungen" entnehmen. Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach dem WoFG:

Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen familien- oder haushaltsangehörig sein. Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden. Allgemeine Hinweise Im Land Brandenburg werden für alle geförderten Mietwohnungen nachfolgende Wohnungsgrößen bestimmt, für Haushalte mit:

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 10,00 qm oder einen Wohnraum. Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erhalten Sie im Bürgerbüro sowie bei der Wohnungsverwaltung der Stadt Baruth/Mark. Sprechzeiten: Bürgerbüro: Montag - Mitwoch: 7.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.30 Uhr Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr Wohnungsverwaltung: Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Beispielsweise:

Für Selbständige:

Nachweise über Besonderheiten:


Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Gebühren

Die Gebühr beträgt 15,00 €