Beglaubigungen

Ansprechpartner

Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark

Allgemeine Informationen

 

Zur Beglaubigung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Ausbildungsnachweise) müssen immer das Original und die Kopie vorliegen.

 

Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden, z. B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde. Dafür ist das entsprechende Ausstellungsstandesamt zuständig.

 

Zur Beglaubigung einer Unterschrift muss der Unterzeichnende persönlich erscheinen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

 

Beglaubigungen von

Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen