Die Stadt Baruth/Mark (ca. 4.200 Einwohner), gelegen im Landkreis Teltow-Fläming und ca. 60 Km südlich von Berlin in landschaftlich schöner Gegend mit guter Verkehrsanbindung, ist kommunaler Träger von 1 Horteinrichtung und derzeit 3 Kindertagesstätten. In unseren modernen Kindereinrichtungen mit unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunkten werden ca. 320 Kinder betreut.
Die Stadt Baruth/Mark verfügt über eine sehr gute infrastrukturelle Ausstattung mit Schulzentrum, Freizeittreff, Arzt- und Zahnarztpraxen, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Bahnhof und ein Wohnbebauungsgebiet zur Errichtung von Eigenheimen.
Wir starten ab 01.07.2021 mit unserem Gesundheitszentrum Baruth/Mark gGmbH und suchen engagierte Ärzte und Ärtztinnen (Hausärzte)
Angestelltenverhältnis (unbefristeter Arbeitsvertrag) im Gesundheitszentrum Baruth/Mark gGmbH
leistungsgerechte Bezahlung
Angebote zur Weiterbildung
Entlastung von administrativen Aufgaben
familienfreundliche Arbeitszeit
Kindergartenplatz (sofort), Schulen vor Ort
Teilzeit/Vollzeit
ausgestattete Praxisräume
eingespieltes Schwesternteam
Unterstützung bei Wohnungssuche
bezahlbares Grundstück im Ort
Supermärkte
Kulturelle Angebote/Einkaufszentren/Schwimmhalle/Tropical Island, Spreewald nach max. 30 Minuten Autofahrt
Wohnen im Grünen zwischen Dresden und Berlin (in je einer Autostunde erreichbar)
Frische Luft, Natur, Badeseen, Fahrradwege,
Was bringen Sie idealerweise mit?
eine abgeschlossene Facharztausbildung (Allgemeinmedizin/Innere Medizin-Hausarzt)
Zusatzqualifikationen (nicht Bedingung)
Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Empathie
Warum gerade Baruth/Mark?
Wir möchten in naher Zukunft ein Gesundheitszentrum gestalten, das die medizinische Grundversorgung mit Komplementärmedizin und einem „Gesundheitshotel“ im weitesten Sinne miteinander vereint. Hier möchten wir Ihre innovativen Ideen und Ihre Mitarbeit, wenn Sie Lust auf Neues haben.
Interessiert?
Weiterführende Infos unter 033704-97224 oder
Baruth/Mark, Oktober 2020
Ilk
Bürgermeister der Stadt Baruth/Mark
Anforderungen:
Voraussetzung zur Einstellung ist der Abschluss Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner bzw. Internistin oder Internist (Hausarzt)
Leistungen:
Es erfolgt eine leistungsgerechte, verhandelbare Vergütung.
Bewerbungsunterlagen:
Datenschutzbestimmung für das Bewerberdatenmanagement der Stadt Baruth/Mark
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Baruth/Mark für die Bewerberverfahren gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des Art.4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Baruth/Mark, vertreten durch den Bürgermeister
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/MarkTel.: 033704/972-0
Fax : 033704/972-99
E-Mail:
www.stadt-baruth-mark.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten für die Stadt Baruth/Mark
Stadt Baruth/Mark
Datenschutzbeauftragte : Janine Plötz
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Tel.: 033704-9729313
E-Mail:
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Grundsätzlich willigen Sie als Bewerber mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Beabsichtigt die verantwortliche Stelle, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck, als ursprünglich angegeben zu verarbeiten, hat sie die betroffene Person nach Artikel 13 (3) DSGVO zu informieren.
Umgang mit Bewerbungsunterlagen gem. § 26 (1) und (6) BbgDSG
Bewerbungen und Bewerberdaten werden vertraulich behandelt.
Online übersendete Bewerbungsunterlagen werden ausgedruckt, der elektronische Versand wird gelöscht.
Hinsichtlich der Mitbestimmung werden Bewerbungsunterlagen zur Einsichtnahme an die Personalvertretung und an das jeweilige verantwortliche Fachamt weitergereicht.
Datenübermittlungen
Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt. Im Rahmen des Bewerber- und Einstellungsverfahrens erfolgt die Übermittlung an die Personalvertretung und an das verantwortliche Fachamt..
Dauer der Speicherung und Löschung Bewerberdaten gem. § 26 (6) BbgDSG
Die verantwortliche Stelle speichert personenbezogene Daten nur bis zur Zweckerfüllung oder eine gesetzliche Vorschrift schreibt eine längere Aufbewahrung der Daten vor.
Unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beträgt die Aufbewahrungsfrist 6 Monate.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sollte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Einwilligung der betroffenen Person beruhen, hat der Betroffene das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Zusammenhang mit der Einwilligung wird die betroffene Person über das Widerrufsrecht informiert.
Beschwerderecht
Jede Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht werden möchten, können Sie wie folgt kontaktieren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Bei Verlust personenbezogener Daten oder Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die verantwortliche Stelle eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Handelt es sich um sehr sensible Daten, bei dem ein hohes Risiko der Persönlichkeitsrechte und Freiheiten des Betroffenen zur Folge haben kann, wird der Betroffene direkt von der datenverantwortlichen Stelle informiert.
Bekanntmachung der Datenschutzbestimmung
Die Datenschutzbestimmung für das Bewerbermanagement ist auf der Internetseite der Stadt Baruth/Mark www.stadt-baruth-mark.de hinterlegt.
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