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vorläufiger Reisepass

Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Allgemeine Informationen

 

 

Reisepass
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

 

Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in besonderen Fällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Produktion eines Reisepasses (ePass) innerhalb von 72 Stunden an Arbeitstagen nicht möglich ist oder eine vorübergehende medizinische Einschränkung der Finger bzw. Hände vorliegt.

 

Die Kurzfristigkeit der Reise muss nachgewiesen werden.

 

  • Gültigkeit: max. 1 Jahr

Rechtsgrundlagen

 

  • Passgesetz (PaßG) in der jeweils gültigen Fassung

Notwendige Unterlagen

 

Kosten

 

  • 26,00 €