Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)

BAM
Bild zur Meldung: BAM

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund eines kurzfristig notwendig gewordenen Versuches möchten wir Sie über eine Maßnahme auf dem Sprengplatz in dieser Woche informieren, deren Konsequenzen außerhalb des BAM-Grundstücks wahrzunehmen sein können.

 

Datum

Uhrzeit bzw. Zeitraum

Ort und Art der wahrnehmbaren Effekte

Hinweis Sperrbereich

11.06.2020

09:00 bis ca.

16:00 Uhr

Klassifizierungsversuche von pyrotechnischen Gegenständen auf dem Sprengplatz 1; Knallereignisse und Rauchentwicklung

Kein Absperrbereich außerhalb des Sprengplatzes 1

12.06.2020

09:00 bis ca.

16:00 Uhr

Klassifizierungsversuche von pyrotechnischen Gegenständen auf dem Sprengplatz 1; Knallereignisse und Rauchentwicklung

Kein Absperrbereich außerhalb des Sprengplatzes 1

 

Bitte entschuldigen Sie die kurzfristige Unterrichtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

Daniel Krentel

Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)

 

Dr.-Ing. Daniel Krentel

Fachbereich 2.4 „Konstruktiver Brand- und Explosionsschutz Gase“

Stellv. Leiter des Testgeländes Technische Sicherheit (BAM TTS)

 

Stammgelände: Unter den Eichen 87, 12205 Berlin

Testgelände Technische Sicherheit (BAM TTS): Horstwalde, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark

 

T: + 49 30 8104-3391

M: + 49 160 314 88 75

F: + 49 30 8104-7-1249

www.bam.de

 

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Die BAM ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Bitte bleiben Sie gesund!

 

Freundliche Grüße

 

Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)

Dr. rer. nat. Kai Holtappels
Leiter des Fachbereichs 2.4 „Konstruktiver Brand- und Explosionsschutz Gase“

Leiter des Testgelände für Technische Sicherheit (BAM TTS)

Stammgelände: Unter den Eichen 87, 12205 Berlin

Testgelände Technische Sicherheit (BAM TTS): An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark


T: + 49 30 8104-1240

F: + 49 30 8104-71249

M: + 49 171 3560092

www.bam.de


__________________________________________________

Die BAM ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.