Pilotprojekt Beteiligung von Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfeplanung Jugendförderung im Landkreis Teltow-Fläming (TF

Teltow- Fläming Rechtliche Voraussetzungen Kinder und Jugendliche sind gemäß § 8 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.

Stand 22.03.23 Jennifer Stucki, Jugendhilfeplanung,

Befragung für die Jugendhilfeplanung in der Jugend(sozial)arbeit