Teilweiser Publikumsverkehr in der Verwaltung wieder möglich

Lageplan Hintereingang
Bild zur Meldung: Lageplan Hintereingang

Aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19- Pandemie und der - mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden - behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen (bspw. Allgemeinverfügungen des Landkreises Teltow-Fläming, Eindämmungsverordnungen des Landes Brandenburg) sowie der Hinweise des Robert-Koch-Institutes wurde die Stadtverwaltung bislang für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Aufgrund der immer stärker werdenden Lockerungen der vorgenannten Bestimmungen ist vorgesehen, die Stadtverwaltung (einschl. des Eigenbetriebes WABAU) teilweise wieder zu öffnen. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen der Umsetzung dieser Intention unter gleichzeitiger Wahrung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes der Mitarbeiter/innen.

 

 

Öffnung für den Besucherverkehr

 

Für die Stadtverwaltung gelten ab dem 08.06.2020 folgende Regelungen:

 

1.)   An den Sprechtagen (Dienstag und Donnerstag) wird das Bürgerbüro sowie das Standesamt für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet. Für das Bürgerbüro gilt die Öffnungszeit am Dienstag von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am Donnerstag von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Das Standesamt öffnet am Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

2.)   An den vorgenannten Sprechtagen besteht für die übrige Verwaltung die Möglichkeit, nach vorheriger – telefonischer oder schriftlicher – Absprache, Bürgertermine zu vereinbaren.

 

3.)   Auf dem Flur gegenüber dem Bürgerbüro können Bürger/innen während der Dienstzeiten des Bürgerbüros Auslegungen amtlicher Bekanntmachungen einsehen – mit Ausnahme des Schließtages am Mittwoch.

 

 

Bestimmungen zum Gesundheitsschutz im Bürgerverkehr

 

1.)   Der Zutritt in das Verwaltungsgebäude erfolgt ausschließlich über den Hintereingang (siehe Lageplan Hintereingang). Am Hintereingang wird durch Klingeln an der Türsprechanlage die Tür geöffnet.

 

2.)   Besucher/innen haben beim Betreten des Verwaltungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren sowie Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen,

 

3.)   Der Mindestabstand von 1,5 m ist allgemein einzuhalten.

 

4.)   Die Hinweisschilder an den Türen sind unbedingt zu beachten.

 

 

5.)   Die Bürgerkontakte sind schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren, hierbei müssen Name und Vorname, Adresse, Tag und Uhrzeit des Kontaktes festgehalten werden.

 

Die gelben Wertstoffsäcke liegen – wie auch in den letzten Wochen – am Haupteingang auf dem Briefkasten für jedermann zugänglich bereit.

 

Sollten sich Änderungen ergeben, wird dies zeitnah auf unserer Internetseite www.stadt-baruth-mark.de bekannt gegeben.

 

Baruth/Mark, den 04.06.2020

 

gez. Ilk

Bürgermeister

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