Fördermöglichkeiten für soziale Projekte, Sportvereine und Kultur

Teltow-Fläming unterstützt

Fördermöglichkeiten für soziale Projekte, Sportvereine und Kultur

 

Soziale Projekte, Sportvereine und Kultur werden im Landkreis Teltow-Fläming nicht nur mit Haushaltsmitteln unterstützt, sondern auch darüber hinaus gefördert.

So werden bis zum 30. Juni 2021 Anträge auf Förderung von sozialen Projekten und Sportvereinen für das zweite Halbjahr 2021 gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke entgegengenommen. Grundlage dafür ist ein Kreistagsbeschluss vom 26. April 2021  (Beschluss 6-4484/21-LR) .

Demnach stehen für soziale Projekte 60.000 Euro und für die Förderung von Sportvereinen 40.000 Euro aus Restmitteln der MBS-Gewinnausschüttung zur Verfügung.

Die Anträge können gemeinnützige Körperschaften, zum Beispiel gemeinnützige Vereine, für Projekte stellen. Die Zuwendungsvoraussetzungen sind der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke zu entnehmen. Weitere Informationen, die zugehörige Richtlinie sowie das Antragsformular sind in der Dienstleistungsdatenbank des Landkreises auf www.teltow-flaeming.de unter „Förderung gemeinnütziger Maßnahmen“ erhältlich.

Landrätin Kornelia Wehlan: „Die seit Monaten andauernde Coronakrise hat neben der akuten Gesundheitsgefährdung auch weitreichende Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. So zeigt sich, dass die Pandemie soziale Ungleichheiten noch einmal verstärkt. Besonders betroffen sind finanzschwache Familien und Kinder. Hier sollen bestehende Angebote und Präventionsmaßnahmen unterstützt werden. Unterstützen wollen wir zudem auch die Kultur im Landkreis, die ebenfalls durch Corona viele Einbrüche erlitten hat“.

 

Kulturförderung

Die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Teltow-Fläming tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Es wurde deshalb beschlossen, dass die Ausschlussfrist für die Beantragung von Zuwendungen im Haushaltjahr 2021 ausnahmsweise auf den 30. Juni verschoben wird. Zum Kreis der Zuwendungsempfänger zählen nunmehr neben natürlichen auch juristische Personen. Für die Förderung von Kunst und Kultur stehen sowohl Hausmittel als auch Restmittel aus der MBS-Ausschüttung zur Verfügung.