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Wahl der Landrätin

Stichwahl am 10. Oktober 2021 – auch Ihre Stimme zählt!

 

Trotz hoher Wahlbeteiligung zur Landratswahl: Am 26. September 2021 erreichte keine Kandidatin und kein Kandidat die absolute Stimmenmehrheit.

Daher werden die beiden Erstplatzierten (Kornelia Wehlan, Die LINKE, 26.809 Stimmen) * und Dietlind Juliane Biesterfeld (SPD, 21.075 Stimmen)* am 10. Oktober 2021 zur Stichwahl antreten. Das Amt kann diejenige erlangen, die mehr als die Hälfte der bei der Stichwahl abgegebenen Stimmen und mehr als 15 Prozent aller Wahlberechtigten (21.680) des Landkreises Teltow-Fläming auf sich vereint.

Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, noch einmal ihr demokratisches Recht auszuüben. Wichtige Fragen dazu beantwortet Kreiswahlleiterin Ilka Leistner:

Wo kann ich meine Stimme abgeben?
Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 10. Oktober 2021, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es handelt sich um jeweils dasselbe Wahllokal wie zur Bundestags- und Landratswahl am 26. September 2021.

Erhalte ich eine neue Wahlberechtigung?
Nein. Die Wahlbenachrichtigungskarte, die zur Hauptwahl am 26.09.2021 erteilt wurde, ist auch zur Stichwahl am 10.10.2021 vorzulegen.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr. Kann ich trotzdem wählen?
Sofern diese Karte nicht mehr vorhanden ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gewählt werden. Sie weisen sich in diesem Fall im Wahlraum mit einem amtlichen Dokument aus (Personalausweis, Führerschein, Reisepass).

Ich bin gerade 16 Jahre alt geworden. Darf ich auch wählen?
Wer nach dem 26. September und vor dem 10.10.2021 die Wahlberechtigung erlangt hat, weil das 16. Lebensjahr vollendet wurde,  kann an der Stichwahl teilnehmen. Diese Personen erhalten von Amts wegen einen Wahlschein. Wenn Sie keinen Wahlschein erhalten, melden Sie sich schnellstmöglich in der Wahlbehörde Ihrer Stadt/Gemeinde.

Ich hatte an der Hauptwahl per Briefwahl teilgenommen. Erhalte ich neue Wahlunterlagen?
Wer bereits für die Hauptwahl am 26. September 2021 Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält diese auch für die Stichwahl. Allerdings wird das in den Wahlbehörden der Städte und Gemeinden zum Teil unterschiedlich gehandhabt. Daher fragen Sie bitte gegebenenfalls dort nach!

Ich habe am 26. September meine Stimme im Wahllokal abgegeben, möchte aber jetzt per Brief wählen. Was muss ich tun?
Sie können für die Stichwahl den Wahlschein für die Briefwahl bei der zuständigen Wahlbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Das ist bis Freitag, den 8. Oktober 2021, 18.00 Uhr möglich. Die Frist für die Online-Beantragung endet bereits am 6. Oktober 2021.

Welche Fristen gelten für die Stimmabgabe per Brief?
Bis Freitag, den 8. Oktober 2021, kann die Briefwahl auch in den Wahlbehörden der Städte und Gemeinden durchgeführt werden. Ansonsten müssen alle Briefe für die Stichwahl bis zum Wahltag am 10. Oktober 2021, 18.00 Uhr in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in Luckenwalde eingegangen sein, um das Wahlrecht auszuüben. Darüber haben Ihre Wahlbehörden in den Bekanntmachungen informiert.

*vorläufiges Ergebnis, vorbehaltlich der Feststellung des Kreiswahlausschusses

 

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Maerker Baruth/Mark

 

 

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