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Information zu den Elternbeiträgen ab 01.01.2023

Im November informierte die Presse über das Brandenburger Entlastungspaket. Die erweiterte Beitragsbefreiung ist Teil eines geplanten Entlastungspakets der Brandenburger Koalition bis Ende 2024, das nach Ausrufung der Notlage im Dezember 2022 auf den Weg gebracht werden soll.

 

Derzeit müssen für das letzte Kindergartenjahr in Brandenburg alle Eltern keine Beiträge zahlen. Hinzu kommen Kinder ohne Beiträge von Eltern, die weniger als 20.000 Euro im Jahr verdienen. Durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 35.000 Euro im Jahr kämen weitere Kinder hinzu. Erst zum Ende der Legislaturperiode 2024 will die Landesregierung alle drei Kita-Jahre für alle Kinder beitragsfrei stellen.

Weitere Entlastungen sind außerdem für Elterneinkommen über 35.000 € bis 55.000 € vorgesehen. Hier wird es Festbeträge geben, die unter dem Beitragssatz der derzeitigen Baruther Elternbeitragssatzung liegen.

Da die Beitragsfreistellung für Einkommen bis 35.000 € sowie Beitragsvergünstigungen für Einkommen bis 55.000 € bereits ab 01.01.2023 in Kraft treten sollen, wird die Umsetzung dieser Vergünstigungen sehr schwierig. Zum einen ist die gesetzliche Grundlage noch nicht verabschiedet und zum anderen steht noch nicht konkret fest, welches Elterneinkommen für die Berechnung festgesetzt wird. Fest steht nur, dass alle Eltern, deren Einkommen über 55.000 € liegt, nach der bisherigen Baruther Elternbeitragssatzung veranlagt werden. Diese Eltern erhalten wie in den vergangenen Jahren den Elternbeitragsbescheid im Dezember für das Jahr 2023. Auch die Bescheide für die Essengeldpauschale aller Kita-Kinder werden fristgemäß im Dezember 2022 versendet. Diese Forderungen sind wie ausgewiesen fällig.

 

Erst wenn das Land Brandenburg das sog. Entlastungspaket beschlossen hat – voraussichtlich im Dezember 2022 – kann die Verwaltung Bescheide mit den vorgesehenen Beitragsermäßigungen für alle Elterneinkommen bis 55.000 € erstellen.

 

Unklar ist, ob die Bescheide dann bereits zum 15.01.2023 durch den Softwareanbieter erstellt werden können oder ob das sogar erst zum 15.02.2023 erfolgt. Rechtlich gesehen, könnten wir jetzt die Bescheide mit den hohen Beitragssätzen erstellen, die wir dann aber bis zum März 2023 spätestens korrigieren müssen. Die Eltern wären nicht entlastet, sondern müssten hohe Elternbeiträge weiterhin zahlen, die sie dann im März wieder erstattet bekämen. Ein riesiger Verwaltungsaufwand, der auch für die eigentliche finanzielle Entlastung der Eltern nicht zielführend ist.

Gemeinsam mit dem ABSK haben wir daher am 21.11.2022 festgelegt, zunächst keine Beitragsbescheide für alle Kinder, deren Eltern bis 55.000 € verdienen (derzeit vorliegendes Elterneinkommen Stand vom 01.12.2022), zu versenden. Das bedeutet, solange kein Bescheid versendet wurde, ist auch kein Elternbeitrag fällig.

Einzugsermächtigungen bleiben bestehen, es wird jedoch im Januar (ev. auch im Februar) nichts abgebucht, weil keine Sollstellung vorhanden ist.

Es steht jedoch allen Eltern frei, entsprechend des selbst errechneten Elternbeitrages (laut eigener Selbsteinschätzung des Einkommens und aufgrund der Pressemitteilungen ev. Ende Dezember) Einzahlungen auf das Konto der Stadt vorzunehmen unter der bekannten Personenkennzahl für die Kita. Somit wären dann die Nachzahlungen (max. in 03.2023 für 3 Monate) nicht ganz so hoch.

Die Verwaltung wird mit Hochdruck daran arbeiten, die Bescheide schnellstmöglich zu versenden. Relevante Informationen werden wir im Internet auf der Stadthomepage veröffentlichen und wir bitten Sie, sich selbstständig darüber zu informieren. Bitte sehen Sie von der Abgabe des aktuellen Elterneinkommens (Stand 01.01.2022 -31.12.2022) ab und warten Sie die direkte schriftliche Aufforderung durch die Stadt Baruth/Mark ab, da die Einkommensgrundlage aufgrund der Gesetzesänderung eine neue sein wird.

 

Stadtverwaltung Baruth/Mark

Team Schulen/Kita

 

Baruth/Mark, den 06.12.2022

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