Weiterhin Notbetreuung in allen Kindereinrichtungen ab 25.05.2020

und ein eingeschränktes Regelangebot für Schulanfänger 2020 ab 26.05.2020

 

Britta Ernst: „…alle Kinder, die bisher nicht an der am 18. März gestarteten Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten teilnehmen konnten, (sollen) ab Ende Mai zumindest einmal wöchentlich in die Kitas gehen können. Dabei sollen Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung besondere Beachtung finden….Zwar ist zurzeit noch nicht absehbar, wann in den Kitas und Schulen ein Normalbetrieb wieder stattfinden kann, aber es soll weitere Lockerungen geben...“

 

Entsprechend dieses Auszuges aus der Pressekonferenz der Bildungsministerin des Landes Brandenburg vom 12.05.2020 und aufgrund der am 14.05.2020 durchgeführten Beratung mit allen Kitaleitungen der Stadt Baruth informieren wir Sie über folgende Maßnahmen, die ab 25.05.2020 für unsere Kindereinrichtungen gelten:

 

  1. Alle Kindereinrichtungen sind entsprechend der aktuellen EindämmungsVO weiterhin geschlossen.
  2. Anspruch auf eine Notbetreuung hat nur, wer u.a. in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und einen entsprechenden Antrag gestellt hat (Antrag und Ausführungen siehe Homepage der Stadt Baruth/Mark).
  3. Die Kita Groß Ziescht bietet ab 25.05.2020 ebenfalls eine Notbetreuung an.
  4. Alle Kinder (auch ohne Notbetreuungsanspruch), die ab August 2020 in die Schule kommen (Schulanfänger), dürfen an 2 Tagen/Woche jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr ein Angebot in den Räumlichkeiten des Hortes wahrnehmen. Eine Bezugserzieherin aus der Kita wird mit dabei sein. Die Eltern der betreffenden Kinder werden persönlich angeschrieben
  5. Weiterhin soll ein regelmäßiges Angebot für alle anderen Kindergartenkinder ab 4 Jahren  für eine durch die Kitaleitung festzulegenden Anzahl von Tagen/Woche in einer Zeit von maximal 4 Stunden am Vormittag oder am Nachmittag entsprechend der räumlichen Kapazitäten und der personellen Möglichkeiten erfolgen; dafür erarbeitet jede Einrichtung derzeit ein separates Konzept. Sobald dieses vorliegt, werden die Eltern informiert. Hinweis: die personellen und räumlichen Kapazitäten sind unter Einhaltung der derzeitigen Vorschriften jedoch weitestgehend erschöpft, wir bitten die Eltern darum, Ihre verständliche Erwartungshaltung nicht zu hoch anzusetzen.
  6. Elternbeiträge/Essengeld: die Beiträge für April, Mai und Juni werden nicht abgebucht, es werden nur die Tage berechnet, an denen das Kind tatsächlich anwesend ist (Berechnung entsprechend Elternbeitrag durch Arbeitstage mal Anwesenheitstage), analog wird für das Essengeld verfahren (ermäßigter Tagessatz 1,74 €/Mittagessen). Kinder, die ein erweitertes Regelangebot (ohne Notbetreuung) in Anspruch nehmen, zahlen im Juni keinen Elternbeitrag. Die Regelungen ab Juli werden bekannt gegeben. 

 

Es wird für die Kitateams nicht einfach werden, diese kleinen Schritte der Öffnung unter den gegebenen Vorschriften, personellen und räumlich eingeschränkten Bedingungen gut umzusetzen.

Schon jetzt sind die Kitas an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Es wird sehr schwierig, weitere Notbetreuungskinder aufzunehmen und gleichzeitig alle Vorschriften aufgrund der Coronapandemie einzuhalten,

Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass wir den durch das MBJS geweckten Hoffnungen auf einen "normalen" Kitaalltag nicht gerecht werden können.

Unser Dank gilt daher allen Eltern, die sich in dieser angespannten Situation bemühen, den Spagat zwischen Arbeit, Kinderbetreuung und anderen Verpflichtungen so gut zu meistern - und die auch uns als Verwaltung gegenüber sehr verständnisvoll und respektvoll gegenübergetreten sind. Vertrauen Sie weiterhin darauf, dass wir im Rahmen des Möglichen weitere Lockerungen sofort umsetzen werden, immer im Sinne Ihrer Kinder.

Sobald es neue Regelungen gibt, werden wir Sie in Kenntnis setzen.

Bitte bleiben Sie und Ihre Kinder weiterhin gesund!

 

gez. Becker