Elternbeiträge und Essengelder Kita/Hort Januar und Folgemonate
Aktuelle Informationen:
Aufgrund der Erstattung der Elternbeiträge durch das MBJS sind nun doch Formalien notwendig. Außerdem bestehen die Maßnahmen (Notbetreuung, Betreuung der Kitakinder möglichst zu Hause) auch im Februar fort, auch hier kommt es zu Beitragserstattungen. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden wir die Rückrechnungen vornehmen, sobald die Einrichtungen wieder regulär geöffnet sind. Bitte haben Sie Geduld, es geht den Eltern kein Geld verloren, es wird auf alle Fälle erstattet.
Stand 25.01.2021
Liebe Eltern,
gemeinsam mit dem Bürgermeister, Herrn Ilk, haben wir unabhängig von Entscheidungen des MBJS jetzt festgelegt, dass die Eltern die Elternbeiträge für Januar zurück bekommen, wenn sie ihr Kind mindestens für 3 Wochen zusammenhängend von der Einrichtung Hort/Kita abgemeldet haben (z.B. ab 11.- 31.01.2021: 3 Wochen; Geld gibt es für 3 Wochen zurück. War das Kind auch in der 1. Januarwoche nicht da, wird der ganze Monat erstattet. Unter Umständen kann auch die Ferienwoche im Februar dazugerechnet werden und der Januar beitragsfrei sein. Das sehen wir uns im Einzelfall an.)
Wir werden selbstständig den Erstattungsanspruch prüfen und die Bescheide anpassen. Das passiert auch im Rahmen der jährlichen Einkommensüberprüfung, damit wir nicht zwei Bescheide innerhalb kurzer Zeit versenden müssen. Die Eltern müssen nichts separat beantragen. Wir hoffen, dass wir mit dieser Regelung den Eltern ein bisschen entgegen kommen können.
Die Essengeldpauschale wird im Monat Januar für Kinder in der Kita anteilig erstattet, wenn sie rechtzeitig für mindestens 14 zusammenhängende Tage abgemeldet wurden. Wer im gesamten Januar nicht anwesend ist, erhält die Pauschale für den ganzen Monat zurück.
Aktualisiert: 11.01.2021
Antworten auf viele Fragen zur Betreuung in der Kita, im Hort und in der Schule (z.B. Elternbeiträge...) erhalten Sie auch auf der Seite des MBJS
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