Elternbeiträge und Essengelder Kita/Hort ab April 2021

Aktuelle Information vom 29.03.2021  für den April 2021

 

Die am 19. März 2021 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zur 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg treten in Kraft.

Für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege ergeben sich grundsätzlich keine Veränderungen:

- Krippen und Kindergärten sind geöffnet;

- die Horte bleiben geschlossen, wobei Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, an Tagen mit Präsenzunterricht im Hort betreut werden dürfen (§ 18 Abs. 4);

- für Grundschulkinder gelten die Regelungen zum Hort.

 

Darüber hinaus ist weiter eine Notbetreuung für Hortkinder gemäß § 18 Abs. 5 und 6 unter bestimmten Bedingungen und auf Antrag möglich.

 

Der Appell an die Eltern, ihre Kinder nicht in die Krippe oder in den Kindergarten zu bringen, gilt fort. Die Förderung der Freistellung von den Elternbeiträgen für Kinder, die nicht oder nicht vollständig an der Kindertagesbetreuung teilnehmen, wird fortgesetzt.

 

Sofern nicht eine Dauerabmeldung erfolgte, werden die Essengelder und Elternbeiträge zunächst abgebucht, aber entsprechend der tatsächlichen Abmeldung zurück erstattet.

Wir bitten um Verständnis.

 

Alle Regelungen, die für den Monat März festgelegt wurden (siehe Aktuelle Information vom 05.03.2021) gelten nach jetzigem Stand auch im April weiter: Hortkinder, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen und mindestens 8 Tage während der Schulzeit (keine Ferien) den Hort nicht nutzen, erhalten 50% Beitragserstattung.

Kindergartenkinder erhalten 50% Beitragserstattung, wenn sie mindestens 10 Tage die Kita nicht besuchen.

Wer die Einrichtungen den ganzen Monat nicht beasnsprucht, erhält 100% Beitragserstattung.

Hinweis: Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße vorherige Abmeldung direkt in der Einrichtung!!

 

Nach den Osterferien gilt weiterhin der seit dem 15.03.2021 umgesetzte Wechselunterricht.

 

Antworten auf viele Fragen zur Betreuung in der Kita, im Hort und in der Schule (z.B. Elternbeiträge...)  erhalten Sie auch auf der Seite des MBJS

 

Aktuelle Information 05.03.2021

 

Elternbeiträge/Essengeld im März 2021

 

Noch immer können die Kindereinrichtungen nicht regulär geöffnet werden. Es wird weiterhin allen Eltern dringend nahegelegt, soweit möglich ihre Kinder Zuhause zu betreuen. 

Alle Eltern, die ihr Kind im gesamten Monat März (auch im April, falls es bis dahin keine anderen Regelungen gibt) nicht in die Kindereinrichtung bringen, bezahlen keinen Elternbeitrag und keine Essengeldpauschale.

Wer sein Kind im März mindestens 12 Werktage zu Hause betreut, bezahlt nur 50% der Essengeldpauschale bzw. 50% des Elternbeitrages.

Grundvoraussetzung: die Kinder sind  VORHER in der Einrichtung abgemeldet.

Wollen Sie von dieser Regelung Gebrauch machen, melden Sie Ihr Kind per mail in Ihrer Kindereinrichtung bis spätestens 12.03.2021 ab. Abmeldungen, die nach diesem Termin erfolgen, werden nicht berücksichtigt und der volle Elternbeitrag ist fällig.

Die Abmeldung erfolgt direkt in der Kita/Hort:

 

und CC bitte an

Hinweis:

Derzeit erfolgen die Berechnungen der Elternbeiträge für Januar und Februar unter Berücksichtigung der möglichen Erstattungen.

Im März werden Essengeld bzw. Elternbeiträge normal abgebucht und im April verrechnet, falls das Kind weiterhin zu Hause betreut wird.

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Eltern für das Verständnis. Es wird immer schwieriger, die Betreuung unter Einhaltung der Hygienevorschriften aufrecht zu erhalten. Darum kommt es in den Einrichtungen weiterhin zu Einschränkungen und Anpassung der Hygienekonzepte. Beachten Sie dazu die Aushänge in den Einrichtungen.