Graphische Darstellung des 15-km-Radius
Mit dem Inkrafttreten der Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) gelten in Brandenburg neue Corona-Maßnahmen. Dazu zählt für touristische und sportliche Aktivitäten in Gebieten mit hohen Infektionszahlen auch eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer.
Gemessen wird dieser von der Grenze des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Doch wie weit sind 15 Kilometer? Vor Ort lässt sich dies oft nur schwer herausfinden. Manche sind deshalb vielleicht unsicher, was das für sie heißt. Ein Blick in die Karten hilft. Die Fachleute der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) haben die Grenzen im interaktiven Kartennavigator BRANDENBURGVIEWER ( https://bb-viewer.geobasis-bb.de ) dargestellt. Zur Verdeutlichung wird auf die nachstehende Karte verwiesen.
Foto: 15km - Radius