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Beschluss vom 19.01.2021

Die Regelungen zur Kindertagesbetreuung werden beibehalten.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 300 und das über drei aufeinander folgenden Tagen wird in der EindämmungsVO des Landes für die Folgewoche die Notbetreuung für den jeweiligen Landkreis verfügt.

(Info der Landräten des LK TF vom 20.01.2021)

 

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