Elterninformation für alle Kindereinrichtungen und die Grundschule Baruth/Mark

Aktuelle Information vom 27.05.2021

 

 

Die 8. VO zur Änderung der 7. SARS Cov 2 EindämmungsVO vom 25.05.2021 tritt in Kraft.

 

Liegt der Inzidenzwert für 3 Tage ununterbrochen unter 50 gilt Folgendes:

- ab 31.05.2021 öffnet die Grundschule Baruth

- die Kindereinrichtungen haben wieder normal geöffnet, es gibt keine Einschränkungen mehr

(Hinweis: Hortkinder bekommen den halben Elternbeitrag für Juni dennoch erstattet, sofern das Kind an 11 Tagen des Monats die Einrichtung nicht besucht, Beantragung bis 31.05.2021 per mail an den Hort/Frau Löffler)

 

- die Ferienbetreuung im Hort findet statt, Tests werden dafür durch das Land zur Verfügung gestellt (Fortsetzung der Teststrategie der Grundschule)

 

Weitere konkrete Informationen können den Dateien entnommen werden.

 

Achtung! In den Einrichtungen gelten weiterhin die Hygienekonzepte (Einschränkungen beim Betreten der Einrichtung, Maskentragen u.ä.)!

 

Abt. Kita/Schulen