2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, tritt am 24. November 2021 in Kraft und 15. Dezember 2021 außer Kraft

Rundschreiben 325/2021 Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Hier: Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) verkündet Zusammenfassung: Die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2- EindV ist verkündet worden.

Sie tritt am 24. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.

Ab dem 29. November 2021 soll nach Angaben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport grundsätzlich die Präsenzpflicht an Schulen in Brandenburg aufgehoben werden.

Die Weihnachtsferien sollen bereits am dem 20. Dezember 2021 beginnen.

 

Siehe Anlagen!