Anglerverein "Baruther Urstromtal" e. V.

Aufnahmeantrag / Veränderungsmitteilung Anglerverein "Baruther Urstromtal" e. V.

 

Antrag zur Erteilung der Waldfahrgestattung (LAVB)

 

Homepage Landesanglerverband Brandenburg e. V.

 

Speicher Dornswalde Oktober 2021


Chronik Anglerverein "Baruther Urstromtal" e. V.

 

Am 27.02.1957 wurde die Ortsgruppe Baruth des DAV im „Cafe Baruth“ (jetzt Pizzeria Belvedere) gegründet. Ihre Gründungsmitglieder waren Hans Milde (Baruth/Mark), Werner Plaschnick (Baruth/Mark), Alfred Ulrich (Baruth/Mark), Karl Kupsch (Baruth/Mark), Erich Schröter (Radeland), Fritz Glaser (Baruth/Mark), Franz Reichert (Baruth/Mark), Kurt Löffler (Radeland), Heinz Fleischer (Baruth/Mark), Fritz Hantke (Baruth/Mark), Julius Bernd (Baruth/Mark), Helmut Ulrich (Baruth/Mark) Gustav Golm (Mückendorf) und Paul Hensel (Baruth/Mark).

 

Geangelt wurde überwiegend im Großen Zeschsee, eines der fischreichsten Gewässer in dieser Zeit. Der ebenfalls noch heute existierende Schlossteich im Baruther Lennépark ist damals vom Verein in Hege und Pflege übernommen worden. Karpfen, Schleien, Hechte und sogar Forellen gaben sich ein Stelldichein. Heute ist das einstige Vorzeigestück des Lennéparks durch die ungeklärten Besitzverhältnisse nur noch ein naturbelassener Ententeich.

 

Der Verein wurde seit 1963 fast 20 Jahre durch den Sportfreund Horst Wolf (1963 - 1980) geführt. Ihm ist es zu verdanken, dass der Anglerverein bis zu seiner Kündigung Ende 2017, ein Pachtgrundstück in Zesch zur Nutzung hatte.

 

In den achtziger Jahren erfolgte unter Leitung von Sportfreund Siegbert Linke (1981 - 2001), der von nun an den Verein weiterführte, der Aufbau des einstigen Anglerheims in Zesch. Dieses gehört heute der Grundstücksgemeinschaft Seegarten GbR.

 

1993 wurde unser gemeinnütziger Verein mit seinem heutigen Namen Anglerverein "Baruther Urstromtal" e. V. in das Vereinsregister eingetragen.

 

Weitere 15 Jahre navigierte Sportfreund Lutz Möbus (2002 - 2016) mit großem Ehrgeiz den Verein und leistete seinen Beitrag zum Erhalt. Der zu diesem Zeitpunkt 59 Jahre alte Verein stand fast vor dem Aus, da sich bis kurz vor dem Ausscheiden von Sportfreund Möbus kein neuer Vereinsvorsitzender finden wollte.

 

Mit Überzeugungskraft gelang es dann doch, den erst vor kurzem zugezogenen Sportfreund Mirko Leonhardt (2017 - heute), als neuen Vorsitzenden das Ruder zu übergeben. Somit konnten wir dann doch im Jahre 2017 unser 60-jähriges Vereinsbestehen feiern.

 

Unser Vereinsgewässer ist seit den 80er Jahren der „Speicher Dornswalde bei Klasdorf“ und wird im Gewässerverzeichnis des LAVB mit der Nummer P 17-132 geführt. Es wurde als „Schöpfwerk“ zur besseren Regulierung des Wasserstands in den Grabensystemen des Baruther Urstromtals künstlich angelegt und im Jahr 1978 fertiggestellt. Bis kurz nach der Wende konnte es durch ein Pumpensystem gefüllt und mit Hilfe einer Schleuse wieder abgelassen werden. Heute wird der Wasserstand nur noch durch die Natur reguliert. Im Jahr 2003 wurde das Gewässer und das Umland durch den Landkreises Teltow-Fläming zum Naturschutzgebiet (NSG) „Glashütte“ erklärt.

 

Speicher Dornswalde Oktober 2021

 

Neben der Hege und Pflege der Fischbestände betätigen sich die Mitglieder im Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutz.

 

Die Durchführung von Hegefischen im Speicher Dornswalde bei Klasdorf und am Schäfersee in Freidorf, der alljährlich stattfindende Grillnachmittag, die Arbeitseinsätze und die Mitgliederversammlung mit alljährlichem Weihnachtsessen gehörten bis jetzt zu den Höhepunkten des Vereinslebens. Ein aktives vorantreiben des Vereinslebens ist nach dem „Neustart“ 2017 auch ohne Vereinsgelände in Zesch weiterhin zielführend. Darum appellieren wir an alle einheimischen Sportfreunde, die Interesse an der Ausübung des Angelsports und am Vereinsleben haben, sich uns anzuschließen.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 84,00 € für Vollzahler und 18,00 € für Jugendliche ab dem vollendeten achten Lebensjahr. Jeder Jungangler (8 - 16 Jahre) erhält für die Anschaffung einer Erstausrüstung, bei Eintritt in unseren Anglerverein, einen Gutschein im Wert von 50,00 €.

 

Wer nun Interesse an der Ausübung des Angelsports und am Vereinsleben haben sollte, meldet sich einfach telefonisch unter der 0162 67 10 567 beim Schatzmeister. Alle weiteren Informationen findet Ihr bei Facebook unter www.facebook.com/AVBarutherUrstromtal/.

 

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

Anglerverein „Baruther Urstromtal“ e. V.

 

 

Erläuterungen zu Angeln in Brandenburg.*

 

Das Friedfischangeln ist im Land Brandenburg ab Vollendung des 8. Lebensjahres ohne Altersbeschränkung nach oben, ohne Angelschein (Fischereischein) möglich. Die Ausübung des Angelns ist nur erlaubt, wenn eine Fischereiabgabe entrichtet wurde. Die Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke für Erwachsene ist entweder einmal jährlich für 12,00 € oder für das laufende Kalenderjahr und vier hintereinander folgende Jahre für 40,00 € in fast allen Angelgeschäften, online oder beim Landkreis Teltow-Fläming zu erhalten. Für Kinder ab dem 8. Lebensjahr stehen 2,50 € zu Buche. Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige Fischereiabgabe wird anerkannt.

 

Zusätzlich benötigt wird natürlich entweder die DAFV-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft in einem Anglerverein), welche alle DAFV-Verbandsgewässer beinhaltet oder eine Angelkarte für das zu beangelnde Gewässer. Die Gebühren für die Angelkarte in Brandenburg legt der jeweilige Besitzer oder Pächter des Gewässers fest. Eine weitere Ausnahme von der Angelscheinpflicht bilden zudem Touristen aus dem Ausland die keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und sich nur kurz in der Bundesrepublik aufhalten.

Wer die Raubfischangel benutzen möchte, muss im Besitz eines Angelscheins (Fischereischeines) sein. Dieser wird nach erfolgreicher Angelprüfung unbefristet ausgestellt. Das Mindestalter in Brandenburg für den Angelschein bzw. die Absolvierung der Prüfung liegt bei 14 Jahren. Wer in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben möchte, muss ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines sein. Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren, welche die Anglerprüfung (Fischereischein) noch nicht absolviert haben oder konnten, können zum Angeln in anderen Bundesländern einen Jugendfischereischein erhalten.

 

Neben dem Angeln ohne Angelschein auf Friedfische in Brandenburg gibt es eine weitere Einzigartigkeit. Der vorbereitende Kurs, um den in Brandenburg anerkannten Angelschein (Fischereischein) zu erlangen, ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Sie sich im Alleingang über die Sachgebiete informieren und anschließend die Prüfung schreiben können. Das Land Brandenburg bietet auf seinem Web-Auftritt einen Online-Test zum Üben an.

Die Prüfung besteht aus fünf Sachgebieten und insgesamt 60 Fragen. Davon müssen mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Die Gebiete sind:

  1. Fischkunde und -hege

  2. Pflege der Fischgewässer

  3. Fanggeräte und deren Gebrauch

  4. Behandlung der gefangenen Fische

  5. Rechtsvorschriften

 

Zudem müssen mindestens sechs Fragen aus jedem Sachgebiet richtig sein, um angeln zu dürfen in Brandenburg, aber auch in anderen Bundesländern. Die Prüfung führen unter anderem die „Unteren Fischereibehörden“ der Landkreise und der kreisfreien Städte durch.

 

Der Angelschein (Fischereischein) in Brandenburg – und seine Kosten

  • Die Prüfungsgebühr beträgt etwa 25,00 €

 

  • Fischereischein 25,00 €

 

  • Jugendfischereischein 2,50 €

 

  • Falls sich jemand für den freiwilligen Vorbereitungskurs entscheidet, muss er ca. 75,00 € für den dreitägigen Kurs zahlen. Das Lehrmaterial schlägt noch einmal mit ca. 30,00 € zu Buche.

 

 

 

* Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit!

Kontakt

Vorsitzender: Herr Mirko Leonhardt

Klein Ziescht 12 a
15837 Baruth/Mark GT Klein Ziescht

(0162) 6710567 Schatzmeister