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Bildungs- und Teilhabepaket

Informationen zum Bildungspaket

 

 

Kinder von Geringverdienern können Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket erhalten. Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch", das vor kurzer Zeit verabschiedet wurde.
 
Die beantragten Leistungen können auch rückwirkend gewährt werden, wenn in der Zeit vom Januar bis März bereits Kosten entstanden sind. Eine Fristverlängerung für die rückwirkende Antragstellung ist beabsichtigt aber noch nicht rechtskräftig.

Kosten werden übernommen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Kosten sind nachzuweisen. Für das Essengeld ist z.B. bei der Firma Amelang in Luckau eine Rechnung anzufordern, diese kann dann an das Antragsformular angehangen werden.
Die Auszahlung der Leistungen wird sich aber noch bis Mai verzögern, da der Landkreis und das Jobcenter derzeit noch die technischen und personellen Voraussetzungen dazu schaffen müssen.

Die Formulare zur Beantragung der Leistungen können ab sofort von den Internetseiten des Jobcenters

Jobcenter Teltow Fläming
Zinnaer Str. 28a-32
14943 Luckenwalde
Tel. (03371) 680-500
Fax: (03371) 680-699
E-Mail:

Für Familien, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, ist das Sozialamt der Kreisverwaltung der richtige Ansprechpartner. Wohngeld- oder Kinderzuschlagempfänger können die Anträge bei der Kindergeldkasse stellen.

Ansprechpartner in der Kreisverwaltung ist Andreas Christoph, Sozialamt, zu erreichen unter Telefon (03371) 608-3315, Fax (03371) 608-9210 oder E-Mail .

 

 

 

 

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