INFORMATIONEN DES BÜRGERMEISTERS DER STADT BARUTH/MARK
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Zur Eindämmung der Corona-Epidemie wurden im Laufe der letzten Wochen zahlreiche Entscheidungen getroffen, die durch Allgemeinverfügungen des Landkreises und Verordnungen des Landes Brandenburg bekannt gegeben wurden.
Am Wochenende hat das Land Brandenburg wie die übrigen Bundesländer eine weitere Verordnung (2. Eindämmungsverordnung) erlassen, die sofort wirksam geworden ist.
Zusätzlich zu den bisher bekannten Einschränkungen bei Verkaufseinrichtungen gelten neue Verbote:
1. Öffentliche Orte (Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und
Parks) dürfen weiterhin nicht betreten werden.
2. Ausnahmen zum Betretungsverbot:
*Tätigen von Einkäufen in den Verkaufseinrichtungen
* Wege zur Arbeit
* Arzt- und Tierarztbesuche, Besuch von Psychologen und Physio-
therapeuthen
* Abgabe von Blutspenden
* Besuch beim Lebenspartner, von Alten und Kranken
* Begleitung Sterbender und Teilnahme an Beerdigungen nur im engsten
Familienkreis
* für Sport und Bewegung an frischer Luft als Einzelaktivität
* zur Wahrnehmung von dringend und nachweislichen Behörden- und Gerichtsterminen
Die Ausnahmen dürfen NUR allein, oder in Begleitung der IM HAUSHALT lebenden Personen, oder in Begleitung einer einzelnen weiteren Person, die nicht im Haushalt lebt, erfolgen. Dabei muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
3. In den zugelassenen Verkaufsstellen muss ebenfalls ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Wartebereichen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands maximal 10 Personen warten.
4. Gaststätten müssen generell für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.
Ausgabe von Speisen und Getränken außer Haus sowie Lieferangebote sind zulässig.
5. ÖFFENTLICHE und PRIVATE Versammlungen oder Ansammlungen sind verboten.
Landkreis Teltow-Fläming:
Auf der Internetseite des Landkreises www.teltow-flaeming.de wird täglich über die aktuellen Corona-Fälle informiert. Diese Seite wird stets aktualisiert und in den nächsten Tagen auch um die Information „geheilte Fälle“ erweitert. Dies bezieht sich zum Beispiel auf den Fall aus Baruth/Mark, der zwar geheilt ist, aber in der Statistik immer noch weiter aufgeführt wird.
Das Diagnosezentrum (Testzentrum) in Ludwigsfelde hat den Dienst aufgenommen –
Hinweis: Untersucht und getestet werden nur Personen, die vom Arzt dorthin
geschickt werden (tatsächliche Verdachtsfälle) und die die entsprechenden
Krankheitssymptome aufweisen.
Es gelten weiterhin: Einhaltung der Hygienevorschriften. Einhaltung Abstandsgebot. Einhaltung Veranstaltungsverbot bzw. Vermeidung von Sozialkontakten.
Das Deutsche Rote Kreutz (DRK) ruft zu Blutspenden auf. Täglich werden in
Deutschland ca. 15.000 Blutspende-Beutel benötigt.
Termine für die Blutspende-Aktionen werden in der Presse und auf den Internetseiten des DRK und des Landkreises veröffentlicht.
Die Müllentsorgung über den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband SBAZV
wird für die Bevölkerung ordnungsgemäß durchgeführt – Recyclinghöfe arbeiten
eingeschränkt und nehmen deshalb nur noch gewerblichen Müll an.
Land Brandenburg prüft derzeit die Übernahme der Kita-Beiträge, da viele Kommunen (auch Baruth/Mark) derzeit keine Kita-Beiträge erheben bzw. einziehen.
Seitens der Bundesregierung und auch durch das Land Brandenburg sind kurzfristige Hilfen, insbesondere für kleine Betriebe, vereinbart worden. Diese sollen ab diesem Mittwoch (25.03.2020) über die ILB (Investitionsbank Land Brandenburg) beantragt und ausgezahlt werden können. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse in der Größenordnung von 5.000,-€ bis 60.000,-€. Weitere Informationen gibt es dazu auch über die Telefonauskunft des Brandenburgischen Wirtschaftsministeriums unter 0331 866 1887 88 und 0331 866 1887 89. Ich bitte Sie diese Zuschüsse auch in Anspruch zu nehmen. Sofern Sie dafür eine Stellungnahme der Kommune benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Alle Kommunen melden täglich die Einsatzbereitschaft von Verwaltung, Kitas, Feuerwehr usw. an den Einsatzstab der Kreisverwaltung.
Stadt Baruth/Mark:
Die Stadtverwaltung arbeitet auch in Corona-Zeiten, jedoch mit stark eingeschränktem Besucherverkehr. Für die Bereiche Finanzen, Hauptverwaltung und Zentrale Dienste, Bauverwaltung – sowie den Eigenbetrieb WABAU - der Publikumsverkehr vollständig eingestellt. Verwaltungsanliegen können in dieser Zeit telefonisch, per Post oder per E-Mail abgewickelt werden.
Ausgenommen von der grundsätzlichen Schließung sind lediglich das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt sowie das Standesamt. Dies gilt aber nur für diejenigen Verwaltungsangelegenheiten, die unaufschiebbar sind. Sofern Anliegen ohne Dringlichkeit vorgetragen werden, wird der Vorgang nicht bearbeitet. In den vorgenannten unaufschiebbaren Angelegenheiten ist vorher ein Termin telefonisch, per Post oder per E-Mail zu vereinbaren, damit Wartezeiten und die Ansammlung von Menschen vermieden werden. Nutzern des Standesamtes wird zudem empfohlen zu prüfen, ob sie die Dienstleistung tatsächlich nicht verschieben können.
Als zentrale Telefonnummer steht die 033704/97220 zur Verfügung.
Alle Mitarbeiter, sofern sie sich nicht im Urlaub oder in Krankheit befinden, sind über die bekannten Telefonnummern der Stadtverwaltung erreichbar, auch wenn sie im Home-Office arbeiten.
Alle Kita-Einrichtungen sind aufgrund der Entscheidung des Landes Brandenburg seit dem 18.03.2020 geschlossen!!! Ein Notbetrieb ist in den Kita-Einrichtungen Baruth/M. und Petkus sowie im Hort eingerichtet.
Gleiches gilt für die Grundschule.
Die Arbeitsfähigkeit der Standesämter (Personenstandswesen, Hochzeiten, Beurkundung Sterbefälle etc.) wird durch Kooperation mit anderen Kommunen im Landkreis gewährleistet. Trauungen werden nur in Anwesenheit des Brautpaares in den Räumen des Standesamtes durchgeführt.
Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird durch den Eigenbetrieb WABAU sichergestellt.
Friedhofshallen sind geschlossen. Beerdigungen finden derzeit nur unter freiem Himmel und nur im engsten Familienkreis statt.
Sporthallen im Stadtgebiet sind bis auf Weiteres geschlossen.
Sitzungen der Gremien der Kommunalpolitik (Stadtverordneten- und Ausschusssitzungen) werden, soweit nicht dringend notwendig, ebenfalls abgesagt bzw. verschoben.
Ich appelliere noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger die Lage ernst zu nehmen und durch eigenes Handeln mitzuwirken, dass dieser Corona-Virus an seiner weiteren Ausbreitung gehindert wird.
Peter Ilk
Bürgermeister