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Hinweis zu den Schließzeiten der Kindereinrichtungen 2024

Schließzeiten in den Kindereinrichtungen 2024

 

Im Betreuungsvertrag über die Aufnahme und Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Stadt Baruth/Mark wird darauf verwiesen, dass in den Sommerferien die Kindertagesstätte drei Wochen geschlossen ist. Eine Ersatzeinrichtung steht auf Antrag zur Verfügung. Laut Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für Eltern für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten der Stadt Baruth/Mark - Kostenbeitragssatzung - vom 30.11.2018 wird im §5 Abs. 2 ausgeführt, dass der Monat Juli beitragsfrei ist, wenn das Kind die Einrichtung ganzjährig besucht und während der sommerlichen Schließzeit nicht besucht. Nutzt das Kind während der Schließzeit die Notbesetzung und kann das Kind in begründeten Fällen zu keinem anderen Zeitpunkt für drei Wochen zusammenhängend Urlaub von der Einrichtung machen, wird der Juli als 12. Monat nachberechnet.

Durch die Stadt Baruth/Mark werden für das Jahr 2024 folgende Schließzeiten festgelegt:

Kita Baruth   geschlossen vom 22.07. bis 09.08.2024
Kita Groß Ziescht  geschlossen vom 22.07. bis 09.08.2024
Kita Petkus geschlossen vom 12.08. bis 30.08.2024
Hort  geschlossen vom 12.08. bis 30.08.2024

                      

 

Weiterhin können die Einrichtungen nach eigenem Ermessen jährlich an maximal 5 Tagen, insbesondere für Bildungs- und Teamtage, geschlossen bleiben. Grundlage ist das Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg, hier sind 10 Weiterbildungstage innerhalb von zwei Jahren für die Beschäftigten verankert.

Ein weiterer Schließtag ist ein gemeinsamer Teamtag für alle Einrichtungen der Stadt Baruth/Mark, dieser findet am 19.07.2024 statt. Eine Ausweicheinrichtung gibt es an diesem Tag nicht, da alle Erzieher und Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichtet sind.

Die anderen Schließtage wurden mit dem jeweiligen Kita Ausschuss abgestimmt und sind den Aushängen in den Einrichtungen zu entnehmen. 

 

Alle Eltern werden gebeten, bei der Urlaubsplanung diese Schließzeiten zu berücksichtigen. 

Benötigen Eltern während der Schließzeiten eine Betreuung, so ist dieser Bedarf schriftlich bis zum 31.12.2023 bei der Stadt Baruth/Mark, Frau Löffler, anzumelden. Ein entsprechendes Formular finden die Eltern unter www.stadt-baruth-mark.de/dienstleistung/formular . Nach diesem Termin eingegangene Anträge können nur in besonders begründeten Fällen berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausweicheinrichtung besteht in diesem Falle nicht. Wichtig: Jedem Antrag ist nach Möglichkeit eine formlose Bestätigung* beizulegen, dass während der o.g. Schließzeit betriebsbedingt kein Urlaub genehmigt wird. Es reicht dieser Nachweis von einem Elternteil. Es ist außerdem bereits bei der Beantragung anzugeben, in welchen drei Wochen (davon mindestens zwei Wochen möglichst zusammenhängend) das Kind die Einrichtung nicht besucht. Krankentage des Kindes sind keine Urlaubszeit.

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben alle Kindereinrichtungen geschlossen.

 

*Diese Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn Geschwisterkinder gleichzeitig Hort und Kita besuchen.

 

 

 

Baruth/Mark, im November 2023                                                      gez. Becker 

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