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Informationen zur Elternbeitragsentlastung 2023-2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets

Information für alle Eltern zur Elternbeitragsentlastung 2023-2024

 

Liebe Eltern,

durch den Gesetzgeber wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen, um Eltern mit niedrigem Einkommen bei den Elternbeiträgen zu entlasten:

- Einkommen bis 35.000 € beitragsfrei

- Einkommen über 35.000 € bis 55.000 € zahlen geringere Beiträge

- Einkommen über 55.000 € bezahlen nach der derzeit gültigen Satzung

 

Um die Ermäßigungen bzw. Beitragsfreiheit in Anspruch nehmen zu können, sind Sie verpflichtet, Ihr Einkommen bis zum 03.02.2023 bei der Stadtverwaltung (Frau Löffler) nachzuweisen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gilt rückwirkend zum 01.01.2022 der Höchstbetrag.

 

Weitere Informationen (FAQ) und ein Formular zur Berechnung des Einkommens finden Sie auf der Internetseite des MBJS Elternbeitragsentlastung.

Bitte lesen Sie sich unbedingt die FAQ´s durch, hier werden alle Fragen verständlich beantwortet. Bitte füllen Sie anschließend das Formular zur Berechnung des Elterneinkommens mit Ihren persönlichen Daten aus.

Das Formular zur Berechnung des Elterneinkommens   drucken Sie nach dem Ausfüllen als pdf aus und unterschreiben es. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben. Senden Sie dieses Formular inklusive der entsprechenden Nachweise (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung Dezember 2022 -keine Lohnsteuerbescheinigung!!!)  u.a. übliche Einkommensunterlagen bzw. Ausgabennachweise (Werbungskosten sind anhand des letzten vorliegenden Einkommenststeuerbescheides vom Finanzamt nachzuweisen, Selbsteinschätzungen werden nicht berücksichtigt) an die Stadt, z.Hd. Frau Löffler. (gerne auch als mail an ).

 

Hinweis für alle Eltern der diesjährigen Schulanfänger:

Sie brauchen aufgrund der Beitragsfreiheit im letzten Kitajahr keine Nachweise erbringen. Wenn Sie für das SJ 2023/24 einen Hortplatz beantragt haben, müssen Sie den oben beschriebenen Einkommensnachweis bis zum 30.06.2023 abgeben, sonst wird auch hier der Höchstbetrag festgesetzt.

 

Stadt Baruth/Mark, 09.01.2023

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 09. Januar 2023

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