Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Zur Beglaubigung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Ausbildungsnachweise) müssen immer das Original und die Kopie vorliegen.
Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden, z. B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde. Dafür ist das entsprechende Ausstellungsstandesamt zuständig.
Zur Beglaubigung einer Unterschrift muss der Unterzeichnende persönlich erscheinen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Beglaubigungen von
Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen
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je erste Seite: 3,00 €
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jede weitere Seite: 0,25 €
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen)Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
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